Gewinnspiel Teilnahmebedingungen

Für unentgeltliche und entgeltliche Gewinnspiele von F-Town Radio

1. Der Teilnehmer an Gewinnspielen von F-Town Radio erklärt sich mit den im Folgenden genannten Teilnahmebedingungen einverstanden.

2. Ein Gewinnspiel gilt dann als solches, wenn es Bestandteil des Programms oder der Webseite von F-Town Radio ist und dem Teilnehmer die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen bietet.

3. Sofern F-Town Radio explizit darauf hinweist, ist neben der telefonischen auch eine Teilnahme per SMS, auf postalischem Weg oder elektronisch möglich.

4. Mitarbeiter von F-Town Radio bzw. der Studiobetriebs GmbH Fürth sowie deren Angehörige und Mitarbeiter + Angehörige beteiligter Unternehmen sind grundsätzlich von der Teilnahme an Gewinnspielen des Senders ausgeschlossen.

5. F-Town Radio darf den Namen sowie sämtliche aufgezeichneten Äußerungen des Gewinnspielteilnehmers unbegrenzt für Programm- und Werbezwecke nutzen. Darunter fällt auch eine Wiedergabe im Rahmen der Internetpräsenz des Senders sowie zu Promotionzwecken auch in anderen Medien. Zudem behält sich F-Town Radio das Recht vor, diese Äußerungen zum Zwecke der Protokollierung aufzunehmen und gegebenenfalls zu archivieren. Der Gewinnspielteilnehmer tritt grundsätzlich alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von F-Town Radio ab.

6. Gewinn ist jeweils der vom Moderator, Sprecher oder der auf der hauseigenen Internetseite ausgelobte Preis. So sind beispielsweise Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Spesen oder Verpflegung – also sämtliche weiterführende Leistungen - nur dann Bestandteil des Preises, sofern diese Leistungen explizit genannt wurden. Ein alternativer Preis, eine Auszahlung des Preises in Form von Geld oder eine Gutschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen. Überschreitet die Anzahl der Gewinnspielteilnehmer, insbesondere bei Online-Gewinnspielen, die Anzahl der verfügbaren Preise, wird der Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

7. Ein Gewinn kann nachträglich aberkannt werden. Diese Regelung greift insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand, der Spielmodus oder die Spielapplikation manipuliert wurde. F-Town Radio behält sich vor, Spielteilnehmer beim Verdacht auf Manipulationen ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

8. F-Town Radio ist zu jeder Zeit bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu treffen. Jedoch kann aufgrund evtl. auf-tretender technischer Probleme oder versehentlich falsch getroffener Aussagen der Moderatoren oder Sprecher kein Anspruch des Gewinnspielteilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.

9. Ein Großteil der ausgelobten Preise wird von Drittfirmen und Partnern gesponsert, in vielen Fällen erfolgt auch die Zustellung der Gewinne durch diese. F-Town Radio übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung. Gleiches gilt, sofern ein Sponsor zahlungsunfähig wird und Änderungen bei dem Gewinn bzw. den enthaltenen Leistungen entstehen. Die direkte Abgabe von Gewinnen erfolgt grundsätzlich nur an den Gewinner persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises. Der Gewinner stimmt einer anschließenden Gewinnspielsperre zu.

10. F-Town Radio übernimmt keine Haftung für den Ausfall einer Leistung, soweit dieser Ausfall nicht auf ein schuldhaftes Fehlverhalten von F-Town Radio bzw. der Studiobetriebs GmbH Fürth beruht. Schadensersatz wird in diesem Falle nur bis zur Höhe der vorgenannten Leistungen gewährt. Weitergehende Schadensansprüche sind ausgeschlossen. Ist der Gewinner durch Krankheit, Terminnot o.ä. verhindert, den Preis wahrzunehmen, wird dieser an F-Town Radio zurück übertragen, ohne dass hierfür ein Ersatz gewährt wird.

11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.

13. Sämtliche Wochenteilnehmer des Wettbewerbs nehmen am finalen Voting teil, bei dem alle Hörer online ihre Stimmen einem oder mehreren Wochenteilnehmern geben können. Der Teilnehmer mit den meisten Klicks gewinnt einen Kinogutschein für 2 Personen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Übergabe des Gewinns erfolgt Ende Juli 2019. Sollte sich der Gewinner nicht zur Übergabe im Funkhaus einfinden, verfällt der Gewinn. Der Gewinn geht dann an den Teilnehmer mit den zweitmeisten Klicks.

14. Die Studiobetriebs GmbH Fürth behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmäßigen Ablauf des Wettbewerbs stören oder verhindern können.

15. Der Teilnehmer hat sich bei der Durchführung der Mutprobe an die jeweils vom der Studiobetriebs GmbH Fürth gestellte Aufgabe zu halten. Er ist nicht berechtigt, von der vorgegebenen Aufgabe oder von hierzu erteilten Anweisungen abzuweichen, insbesondere von solchen Anweisungen, die seiner Sicherheit oder der Sicherheit anderer Beteiligter gelten.